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Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

Die Ferienwohnung beim Hainz steht im Eigentum der Hainz Grundstücks GbR, Münchner Str. 55, 83623 Dietramszell (im Nachfolgenden auch "Vermieter" genannt). Die Gesellschafter der Hainz Grundstücks GbR sind die Eheleute Michaela und Rupert Hainz. Die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für den zwischen Vermieter und Mieter abzuschließenden Mietvertrag über die Vermietung der Ferienwohnung beim Hainz sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Zusatzleistungen des Vermieters und regeln verbindlich die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter.

 

§ 1  MIETGEGENSTAND

 

Die vertragsgegenständliche Ferienwohnung befindet sich im Dachgeschoss des auf dem Anwesen Münchner Str. 55, 83623 Dietramszell stehenden Gebäudes („im, Nachfolgenden „Haus genannt“). Die Ferienwohnung besteht aus 3 Zimmern (im Nachfolgenden „Ferienwohnung“ genannt).

Der Vermieter vermietet dem Mieter die vertragsgegenständliche Ferienwohnung. Die Ferienwohnung wird dem Mieter vom Vermieter zur kurzfristigen Beherbergung vermietet.

 

§ 2  PREISE

 

1.   Die im Internet auf der Homepage des Vermieters (unter www.hainz-fewo.de) dargestellten

      Preise setzen sich wie folgt zusammen:

      Übernachtungspreis + Preis für Zusatzleistungen = Gesamtbuchungspreis

 

2.   Der angegebene Übernachtungspreis bezieht sich auf die Anmietung der Ferienwohnung und

      versteht sich inklusive fester, obligatorischer Nebenkosten. Sofern nichts anderes angegeben

      ist, handelt es sich bei dem ausgewiesenen Übernachtungspreis um den Preis inklusive 

      Verbrauch von Strom, Wasser, Brennstoffen, Abfallkosten, PKW-Stellplatz, WLAN oder

      Ähnlichem.

 

3.   Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

4.   Alle Preise sind in EUR angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist.

 

5.   Hinsichtlich der Kaution wird auf § 8 verwiesen.

 

 

§ 3  BUCHUNG

 

1.   Buchungsanfragen kann der Mieter über die Online-Buchungsanfrage auf der Homepage des

      Vermieters (unter www.hainz-fewo.de) schriftlich über die E-Mail-Adresse des Vermieters

      "fewo.hainz@gmx.de" an den Vermieter oder über andere Buchungskanäle (z.B. booking.com)

      richten.

 

2.   Die Buchung ist erst verbindlich abgeschlossen, wenn die Anfrage (Angebot) des Mieters

      durch den Vermieter angenommen wird. Dies erfolgt erst mit ausdrücklicher Annahme der

      Anfrage (Angebot) des Mieters schriftlich oder per E-Mail durch den Vermieter. Dazu sendet

      der Vermieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail an den Mieter. Die Ferienwohnung gilt also

      erst als verbindlich gebucht, wenn der Eingang der Anfrage (Angebot) vom Mieter schriftlich

      oder per E-Mail vom Vermieter bestätigt wurde. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist die

      Buchung sofort verbindlich.

 

3.   Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen und die

      Hausordnung, welche dem Mieter im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

 

4.   Am Tag der Buchungsanfrage muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein.

 

§ 4.  ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

1.   Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet innerhalb von 7 Tagen eine

      Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbuchungspreises zu leisten.

 

      Die Restzahlung (60 % des Gesamtbuchungspreises) wird 28 Tage vor der Anreise zur

      Zahlung fällig.

 

2.   Bei kurzfristigen Buchungen mit Reservierungen ab 28 Tagen vor Reiseantritt ist der

      Gesamtbuchungspreis innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu

      bezahlen.

 

3.   Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann entsprechend der Regelungen in § 14 vom Vertrag

      zurückgetreten werden.

 

4.   Der Vermieter akzeptiert Zahlungen per Überweisung, PayPal und Kreditkartenzahlung, nach

      Absprache Bargeldzahlungen vor Ort.

 

5.   Die Zahlung hat frei von Abzügen zu erfolgen. Mögliche Bankgebühren (inländisch oder

      ausländisch) gehen nicht zu Lasten des Vermieters.

 

6.   Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Mieter eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin

      wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 15,00 Euro an

      den Mieter versendet.

 

7.   Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, neben den Mahngebühren Verzugszinsen in

      Höhe von 5 % zu verlangen.

 

8.   Die Folgen bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsfristen regelt § 14.

 

 

§ 5  MIETDAUER

 

Die bei der Buchungsanfrage vom Mieter angegebenen und vom Vermieter bei der Buchungsannahme akzeptierten Anreisezeiten (vgl. § 6) und Abreisezeiten (§ 9) sind bindend.

 

§ 6  ANREISE

 

Die Anreise findet zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Andere Anreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Nach Möglichkeit ist dem Vermieter der genaue Ankunftszeitpunkt 1 - 2 Tage vor Anreise mitzuteilen.

 

Schadensersatzansprüche können vom Mieter nicht geltend gemacht werden, sollte die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14.00 Uhr bezogen werden können. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 23.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über die Ferienwohnung frei verfügen.

 

§ 7  TRANSPONDER (SCHLÜSSEL)

 

Die Übergabe des Transponders (Schlüssels) erfolgt mittels Schlüsseltresor, welcher sich am Hauseingang befindet. Dafür wird dem Mieter rechtzeitig vor der Anreise per SMS oder E-Mail ein Zahlencode und Informationen für die Bedienung mitgeteilt. Am Abreisetag ist der Transponder (Schlüssel) wieder in den Schlüsseltresor zurückzulegen. Bei Verlust des Transponders/Schlüssels durch den Mieter, ist der Mieter verpflichtet 60 Euro zu bezahlen.

 

§ 8  KAUTION

 

1.   Vor der Anreise hat der Mieter dem Vermieter eine Kaution in Höhe von 200 Euro zu entrichten.

      Die Informationen werden mit der Buchungsbestätigung gegeben. Die Kaution dient der

      Sicherung der Interessen des Vermieters bei eventuellen Schäden an der Ferienwohnung

      einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihr befindlichen Gegenstände sowie das Haus

      und die zum Haus gehörenden Einrichtungen oder abhanden gekommenen Inventar. Die

      Kaution kann per Überweisung, PayPal und Kreditkarte oder nach Absprache am Tag der

      Anreise vor Ort bar bezahlt werden.

 

2.   Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Verrechnung eventueller Kosten wegen

      Beschädigungen oder Abhandenkommen von Inventar, Möbeln und sonstigen in der

      Ferienwohnung befindlichen Gegenstände nach der Abreise. Sollte der Wert der Verrechnung

      den geleisteten Kautionsbetrag übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung

      gestellt.

 

3.   Bei eventuell auftretenden Schäden oder bei Abhandenkommen wird dem Mieter eine

      Bearbeitungsgebühr von 20 EUR für den durch den Kautionsfall entstandenen Aufwand in

      Rechnung gestellt.

 

§ 9  ABREISE

 

Die Abreise erfolgt am Abreisetag von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Andere Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Der genaue Abreisezeitpunkt ist dem Vermieter 1 - 2 Tage vor der Abreise mitzuteilen.

 

Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

 

Eine (teilweise) Rückzahlung des Gesamtbuchungspreis aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

§ 10  NUTZUNG DER FERIENWOHNUNG

 

1.   Die Nutzung der Ferienwohnung darf nur von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die in

      der Buchungsbestätigung angegeben sind. Sollte die Ferienwohnung von mehr Personen als          zugelassen bewohnt werden, darf der Vermieter die überzähligen Personen von der

      Ferienwohnung verweisen oder es ist, nach Wahl des Vermieters ein zusätzliches Entgelt in

      Höhe von 25 Euro pro Person zu bezahlen. Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht den

      Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

2.   Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

 

3.   Der Vermieter kann bei Eintritt besonderer Umstände wie Lärm z. B. von Bauarbeiten,

      Wartungs- und Reinigungsarbeiten und land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten oder für

      Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten nicht verantwortlich gemacht

      werden.

 

4.   Auf die geltende Hausordnung mit weiteren Angaben wird hingewiesen.

 

5.   Der Mieter hat darauf zu achten, dass beim Verlassen der Ferienwohnung die Fenster

      geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Haustüre geschlossen ist.

 

§ 11  PFLICHTEN DES MIETERS, SCHÄDEN, ENDREINIGUNG

 

 

1.   Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung einschließlich der Möbel und der sonstigen in

      ihr befindlichen Gegenstände sowie das Haus und die zum Haus gehörenden Einrichtungen

      sorgfältig zu behandeln. Er hat Begleiter bzw. Besucher zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der

      Mieter hat schuldhafte Beschädigungen der Ferienwohnung einschließlich der Möbel und der

      sonstigen in ihr befindlichen Gegenstände sowie des Hauses und der zum Haus gehörenden

      Einrichtungen durch ihn oder durch Begleiter bzw. Besucher zu erstatten.

 

2.   Das Inventar, die Möbel und sonstigen in der Ferienwohnung befindlichen Gegenstände sind

      nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter hat das Abhandenkommen

      von Inventar, Möbeln und sonstigen in der Ferienwohnung befindlichen Gegenstände zu

      erstatten.

 

3.   Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen.

 

4.   Der Mieter hat vorhandene und die entstehenden Mängel der Ferienwohnung unverzüglich

      dem Vermieter zu melden. Für die durch nicht rechtzeitig angezeigte, vom Mieter verursachte

      Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach seiner

      Ankunft das in der Ferienwohnung befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige

      Fehlbestände oder Schäden spätestens am nächsten Tag nach der Ankunft dem Vermieter

      mitzuteilen. Reklamationen zu Schäden müssen grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen nach

      Ablauf der Mietzeit vom Mieter gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

 

5.   Bei Mängeln oder Schäden ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzu-

      räumen.

      Der Mieter ist dazu verpflichtet, im Falle von auftretenden Leistungsstörungen zu einer

      Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

 

6.   Vom Mieter oder dessen Begleiter und Besucher mitgeführte Gegenstände jeglicher Art

      befinden sich auf Gefahr des Mieters in der Ferienwohnung. Der Vermieter übernimmt für

      Diebstahl, Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für

      Vermögensschaden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Hiervon

      ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

      Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des

      Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht gegenüber dem Mieter darstellt, von dieser

      Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

7.   Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu

      entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.

      Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Vermieter berechtigt, bereits eingebrachtes

      Material auf Kosten des Mieters zu entfernen. Es ist nicht gestattet Feuerwerkskörper auf dem

      Grundstück der Ferienwohnung und des angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Be-

      triebs zu zünden.

 

8.   Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen in

      der Ferienwohnung vorher mit dem Vermieter abzustimmen.

 

9.   Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Unterlässt

      der Mieter dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters

      vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in der Ferienwohnung kann der Vermieter für die

      Dauer des Vorenthaltens der Ferienwohnung eine angemessene Nutzungsentschädigung

      berechnen.

 

10. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Ferienwohnung geräumt und besenrein in einem

      ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sollte die Ferienwohnung nicht

      besenrein übergeben werden, berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von

      80 Euro zusätzlich zum Gesamtbuchungspreis. Die Reinigungspauschale kann, nach Wahl des

      Vermieters, mit der Kaution verrechnet werden.

 

11. Die Kosten der regulären Endreinigung sind im Gesamtbuchungspreis bereits enthalten.

 

12. Es ist am Abreisetag zu beachten, dass vom Mieter alle übrig gebliebenen Lebensmittel

      entsorgt werden und der Kühlschrank sowie das Gefrierfach zu entleeren sind. Geschirr ist

      sauber und abgewaschen in die Küchenschränke zu lagern und der Kühlschrank gereinigt

      zu hinterlassen. Außerdem ist vom Mieter der Müll aus sämtlichen Mülleimern in den

      vorgesehenen Mülltonnen gemäß Mülltrennungskonzept zu entsorgen. Alle Fenster sind zu

      schließen und alle Lichter und Elektrogeräte auszuschalten. Der Mieter hat weiterhin darauf zu

      achten, dass die Heizung zurückgedreht und die Haustüre geschlossen ist. Alles Weitere ist

      der Hausordnung zu entnehmen, auf die hiermit verwiesen wird und die Gegenstand dieser

      Allgemeinen Mietbedingungen ist.

 

13. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche wegen

      Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Minderung

      der Miete) zu.

 

§ 12  HAUSTIERE

 

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht gestattet. Gästen, die mit Haustieren anreisen, wird kein Zugang zur Ferienwohnung gewährt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 100 Euro bis 500 Euro je nach Aufwand in Rechnung stellen. Die zusätzliche Reinigungsgebühr kann, nach Wahl des Vermieters, mit der Kaution verrechnet werden.

 

§ 13  ZUTRITTSRECHT

 

Der Vermieter hat jederzeit ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters wird bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessse Rücksicht genommen. Der Vermieter wird dem Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§ 14  RÜCKTRITT, UMBUCHUNG DURCH DEN MIETER

 

1. Mieter:

    Tritt der Mieter vom Mietvertrag vor dem Mietbeginn zurück, ohne einen Nachmieter zu

    benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, ist folgende Entschädigung,

    sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, zu entrichten:

 

    • Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn:                  0 %         des Gesamtbuchungspreises

    • Rücktritt in den 28 Tagen vor Mietbeginn:          80 %      des Gesamtbuchungspreises

    • Nichtanreise:                                                     100 %    des Gesamtbuchungspreises

 

2. Vermieter:

a)   Sofern vereinbart wurde, dass der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom

      Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

      Vertrag zurückzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer Interessenten für die Ferienwohnung

      vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters mit einer Frist von 14 Tagen auf sein

      Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

b)   Wird eine vereinbarte Vorauszahlung und/oder Restzahlung (vgl. § 4.1), die Gesamtzahlung

      (vgl. § 4.2) oder die Kaution (vgl. § 8) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten

      angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom

      Vertrag berechtigt.

 

c)   Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

      außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

 

      •     höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung

             des Vertrages unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigt;

 

      •     die Ferienwohnung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder

             Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; wesentlich kann dabei die Identität

             des Mieters, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

 

d)   Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Mieters auf

      Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Der

      Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

3.   Bei einem Rücktritt erlischt die Buchung für die Ferienwohnung mit sofortiger Wirkung. Der

      Vermieter ist zur Neuvermietung der Ferienwohnung berechtigt.

 

4.   Ein Rücktritt kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für den Rücktritt des

      Mieters ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

 

5.   Der Mieter kann bei einem von ihm ausgesprochenen Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter

      benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der

      Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten ohne Angaben von Gründen widersprechen (z. B.

      wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint). Sollte der Vermieter seinen

      Ersatzmieter akzeptieren, zieht dies eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR nach sich.

 

6.   Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden

      entstanden ist.

 

7.   Der Mieter kann schriftlich oder per E-Mail eine Umbuchung (Änderung der gebuchten

      Mietzeit) beim Vermieter anfragen. Es liegt im freien Ermessen des Vermieters, ob er die

      Anfrage annimmt. Der Mieter akzeptiert bei einer Umbuchung des Mietvertrages eine

      Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 EUR für den angefallenen Aufwand.

 

§ 15  KÜNDIGUNG

 

1.   Der Vermieter kann nach Mietbeginn den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen,

      wenn

 

      •     das Vertragsverhältnis aufgrund von unzumutbaren Vorkommnissen derart beeinträchtigt

             ist, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist,

 

      •     der Mieter den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters nachhaltig stört

             (Hausfrieden) oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige

             Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige

             Verhalten ursächlich auf einer Verletzung der Informationspflichten des Vermieters beruht.

 

    • die Ferienwohnung vertragswidrig durch Untervermietung oder Überbelegung gebraucht

       wird.

 

2.   Das Recht zur fristlosen oder außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von

      den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

3.   Im Fall der Kündigung werden beide Vertragsparteien ab Kündigung von ihren vertraglichen

      Pflichten frei. Bereits erbrachte Leistungen müssen jeweils nicht erstattet werden. Der

      Vermieter behält den Anspruch auf den Gesamtbuchungspreis. Der Vermieter muss sich

      jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die

      der Vermieter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen

      Leistungen erlangt.

 

§ 16  HAUSORDNUNG

 

Neben diesen Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Aufenthalt des Mieters der Ferienwohnung auch die Hausordnung. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

 

§ 17  BEREITSTELLUNG DES INTERNETZUGANGS

 

1.   Der Mieter und seine Begleiter erhalten nach Anreise für die Dauer ihres Aufenthalts einen

      Zugangscode für eine Internetnutzung. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten

      geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Die

      Internetnutzung ist im Gesamtbuchungspreis enthalten.

 

2.   Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der

      Vermieter haftet nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte

      Zwecke. Der Mieter sichert zu, den Internetzugang nur im Rahmen des legalen / der Gesetze

      und nicht rechtsmissbräuchlich (z. B. zu urheberrechtswidrigen Handlungen wie dem

      Filesharing von Filmen oder Musik) zu nutzen und auch Familienangehörige oder Besucher

      entsprechend zu unterweisen.

 

3.   Sollte der Internetanschluss rechtsmissbräuchlich (z. B. zu urheberrechtswidrigen Handlungen

      wie dem Filesharing von Filmen oder Musik) genutzt werden, ist der Vermieter jederzeit

      berechtigt, den Internetzugang des Mieters ganz oder teilweise zu beschränken. Der Vermieter

      behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen jederzeit den Zugang auf bestimmte

      Seiten oder Dienste zu sperren.

 

4.   Dem Mieter wird lediglich der Internetzugang ermöglicht. Ein Virenschutz und eine Firewall

      stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt

      unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt

      keine Haftung für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des

      Internetzugangs entstehen. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch den Vermieter oder

      seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

5.   Der Mieter verpflichtet sich, bei der Internetnutzung das geltende Recht einzuhalten. Für

      übermittelte Daten sowie die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen

      Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.

 

6.   Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf

      einer mit geltendem Recht unvereinbaren Verwendung des Internets durch den Mieter

      und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich

      auch auf die mit der Inanspruchnahme und Abwehr zusammenhängenden Kosten und

      Aufwendungen.

      Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder

      droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

 

§ 18  HYGIENE- UND SCHUTZVORSCHRIFTEN

 

1.   Der Mieter ist für die Einhaltung der allgemein gültigen Schutz- und Hygienebestimmungen

      während seines Aufenthaltes selbst verantwortlich.

 

2.   Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter konkret für die Ferienwohnung angeordneten

      Schutz- und Hygienebestimmungen einzuhalten.

 

§ 19  PASS-, VISA- UND EINREISEBESTIMMUNGEN

 

1.   Der Mieter ist für die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa-, Einreise- und Aufenthaltsbe-

      stimmungen selbst verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und

      den Zugang notwendiger Visa. Der Mieter ist auch für die Einhaltung aller für die Durchführung

      der Reise ggf. weiteren wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die dem Mieter

      aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 

2.   Der Mieter hat sich zu Zoll- und Devisenvorschriften vor Reiseantritt zu erkundigen.

 

3.   Hinsichtlich der Gefahr, dass bei der An- und Abreise internationale Grenzen aufgrund von

      Pandemien etc. geschlossen sind, ist der Mieter für diesbezügliche Erkundigungen selbst

      verantwortlich.

 

§ 20  HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

1.   Die Haftung des Vermieters aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder für

      Buchungsfehler aus § 651x BGB bleibt unberührt.

 

2.   Der Vermieter haftet nicht für etwaige Störungen, welche nicht vom Vermieter zu verantworten

      sind (z.B. Internet, TV, Radio, Strom, Wasser, etc) sowie Ereignisse und Folgen durch höhere

      Gewalt und Unwetter.

 

§ 21  DATENSCHUTZ

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

§ 22  UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL, SCHRIFTFORM UND SONSTIGES

1.   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder

      nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit

      des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren

      Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der

      wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der

      unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden

      Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

2.   Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die

      Änderung dieser Schriftformklausel.

 

3.   Der Vermieter übernimmt für Fotofehler und für Druckfehler auf Prospekten, Flyern, im Internet

      etc. keine Haftung. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung vor.

 

4.   Der Vertrag unterfällt ausschließlich deutschem Recht, sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus

      diesem Vertrag sind nach deutschem Recht zu entscheiden.

5.   Sofern bei  Buchungen in anderen Buchungskanälen (z.B. booking.com) abweichende

      Regelungen eingestellt sind, so gelten diese abweichenden Regelungen.

 

6.   Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist, soweit zulässig, München.

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